Sitzung: 06.06.2011 KT/015/2011
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 0
Vorlage: 399/2011
Der Kreistag beschließt aufgrund des
Ergebnisses der örtlichen Prüfung gem. Art. 88 Abs. 3 LKrO die Entlastung für
die festgestellte Jahresrechnung des Haushaltsjahres 2009.