Beschluss: Einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 14, Nein: 0

Beschluss:

 

Der Bauausschuss empfiehlt dem Kreistag:

 

Der vorgeschlagenen Vorgehensweise zur Ermittlung potentieller Querungshilfen an Ortseingängen sowie innerhalb der Ortsdurchfahrten wird zugestimmt.

 

Die Verwaltung wird beauftragt auf Grundlage der vorgenannten Kriterien entsprechende Abfragen bei den Landkreisgemeinden durchzuführen.

 

Aufgrund der gewerteten Ergebnisse der gemeldeten Wunschquerungsinseln soll eine Prioritätenliste für Querungshilfen aufgestellt werden, die sukzessive in das Straßen- und Radwegbauprogramm aufgenommen werden soll.

Hierzu wird klargestellt, dass der Landkreis nur die Kosten derjenigen Querungshilfen voll übernimmt, die nach den einschlägigen Richtlinien erforderlich sind. Bei Querungshilfen, die baulich realisierbar sind, verkehrlich aber nicht zwingend erforderlich, sind die Kommunen an den Kosten und dem Grunderwerb hierfür zu beteiligen