Sitzung: 12.12.2016 KT/010/2016
Beschluss: Einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 41, Nein: 0
Vorlage: 119/2016/1
Beschluss:
1. Die Verwaltung wird beauftragt,
die schulaufsichtliche Genehmigung entsprechend dem anliegenden
Raumprogrammentwurf zu beantragen und Antrag auf Förderung nach FAG zu stellen.
2. Durch die Verwaltung ist
spätestens bis 30.09.2017 Antrag auf vorzeitigen Baubeginn zu stellen, um einen
Abschluss der Sanierungsmaßnahmen zum Schuljahresbeginn im September 2021 zu
gewährleisten.
3. Mit der vorgelegten
Kostenschätzung für die nicht förderfähige Interimsmaßnahme zur vorübergehenden
Unterbringung der Schüler während der eigentlichen Baumaßnahme und den hierzu
vorgelegten Planunterlagen besteht Einverständnis. Die Haushaltsmittel sind in
den HH-Jahren 2017, 2018, 2019 und 2020 im jeweiligen Ergebnishaushalt zu
berücksichtigen.
Hierbei sind für die
Haushaltsjahre
2017 700.000 EUR
2018 700.000 EUR
2019 500.000 EUR
2020 600.000 EUR
vorgesehen.
Die zusätzlich anfallenden,
laufenden Betriebskosten für das Interimsbauwerk in Höhe von derzeit grob geschätzt ca. 80.000 EUR
pro Jahr sind anteilig im jeweiligen Ergebnishaushalt der HH-Jahre 2018
(Nutzungsaufnahme), 2019 und 2020 zu berücksichtigen.
4. Mit der vorgelegten Kostenschätzung für die
förderfähige Maßnahme mit Gesamtkosten von 18.400.000 EUR und den vorgelegten
Planunterlagen besteht Einverständnis. Die notwendigen Investitionsmittel sind
mit einem Teilbetrag von 10 Mio. EUR bereits in der Finanzplanung vorgesehen.
Die Investitionsmittel werden in der Finanzplanung um 8,4 Mio. EUR auf
insgesamt 18,4 Mio. EUR erhöht.