Beschluss:
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Der
Weiterführung des Regionalmanagements wird unter der Voraussetzung der
Anschlussförderung durch das BStMFLH grundsätzlich zugestimmt.
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Die
Verwaltung wird beauftragt, den Antrag auf Anschlussförderung zu stellen und
die entsprechenden Maßnahmen bei der Planung des Stellenplans sowie des Budgets
für die nächsten 3 Jahre aufzunehmen.